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   BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07   

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BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07 (https://dejure.org/2008,9111)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2008 - 2 C 46.07 (https://dejure.org/2008,9111)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 2 C 46.07 (https://dejure.org/2008,9111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen wegen Verstoßes der pauschalen Selbstbeteiligung gegen die Fürsorgepflicht; Verstoß des § 12a der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung (BVO NRW) gegen den Vorbehalt des Gesetzes; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    In solchen Lebenslagen gebietet auch die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 2 BvR 1053/98 BVerfGE 106, 225 ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 2 BvR 1715/03 DVBl 2007, 1493 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ; stRspr).

    Ergänzend treten Beihilfen als anlassbezogene Leistungen aus öffentlichen Mitteln hinzu (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Denn es gehört nicht zu dem überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens aber unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung maßgeblich geprägt haben (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Stellen Absenkungen des Beihilfestandards im Zusammenwirken mit anderen Besoldungseinschnitten die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung der Beihilfen, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Dies hat der Senat bereits in dem Urteil vom 3. Juli 2003 BVerwG 2 C 36.02 (BVerwGE 118, 277 ) dargelegt, auf das verwiesen wird.

    In solchen Lebenslagen gebietet auch die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 2 BvR 1053/98 BVerfGE 106, 225 ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 2 BvR 1715/03 DVBl 2007, 1493 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ; stRspr).

    Ergänzend treten Beihilfen als anlassbezogene Leistungen aus öffentlichen Mitteln hinzu (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Denn es gehört nicht zu dem überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens aber unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung maßgeblich geprägt haben (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    In solchen Lebenslagen gebietet auch die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 2 BvR 1053/98 BVerfGE 106, 225 ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 2 BvR 1715/03 DVBl 2007, 1493 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ; stRspr).

    Denn es gehört nicht zu dem überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien, die das Berufsbeamtentum während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens aber unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung maßgeblich geprägt haben (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. ).

    Stellen Absenkungen des Beihilfestandards im Zusammenwirken mit anderen Besoldungseinschnitten die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung der Beihilfen, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O. ; Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Demnach wird den Beamten im Erfolgsfall zugemutet abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat (Teilurteil vom 14. November 1985 BVerwG 2 C 14.83 Buchholz 235 § 2 BBesG Nr. 6; Urteile vom 20. Juni 1996 BVerwG 2 C 7.95 Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 und vom 28. April 2005 BVerwG 2 C 1.04 BVerwGE 123, 308 ).

    In wirtschaftlichen Notlagen kommen möglicherweise unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht vorläufige Zahlungen in Betracht (vgl. Urteil vom 20. Juni 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Die Beamten müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht (BVerfG, Urteile vom 27. September 2005 2 BvR 1387/02 BVerfGE 114, 258 und vom 6. März 2007 2 BvR 556/04 BVerfGE 117, 330 ; stRspr).

    Die Besoldung ist nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 2 BvR 1387/02 BVerfGE 114, 258 ; Beschlüsse vom 20. März 2007 2 BvL 11/04 BVerfGE 117, 372 und vom 24. September 2007 2 BvR 1673/03 DVBl 2007, 1435 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 BVerwG 2 C 34.01 BVerwGE 117, 305 ).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Dies folgt aus der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfe und ihres Wechselbezugs zu den Besoldungs- und Versorgungsbezügen, wobei jedenfalls die Gesetzesbindung der Besoldung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gehört (Urteil vom 28. April 2005 BVerwG 2 C 1.04 BVerwGE 123, 308 ).

    Demnach wird den Beamten im Erfolgsfall zugemutet abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat (Teilurteil vom 14. November 1985 BVerwG 2 C 14.83 Buchholz 235 § 2 BBesG Nr. 6; Urteile vom 20. Juni 1996 BVerwG 2 C 7.95 Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 8 und vom 28. April 2005 BVerwG 2 C 1.04 BVerwGE 123, 308 ).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Ihm ist bei der Gestaltung des Besoldungsrechts ein weiter Spielraum politischen Ermessens eröffnet, der grundsätzlich erst durch Maßnahmen überschritten wird, die sich als evident sachwidrig erweisen (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 2 BvL 7/98 BVerfGE 103, 310 und vom 6. Mai 2004 2 BvL 16/02 BVerfGE 110, 353 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Die Besoldung ist nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 2 BvR 1387/02 BVerfGE 114, 258 ; Beschlüsse vom 20. März 2007 2 BvL 11/04 BVerfGE 117, 372 und vom 24. September 2007 2 BvR 1673/03 DVBl 2007, 1435 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 BVerwG 2 C 34.01 BVerwGE 117, 305 ).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Die Besoldung ist nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 2 BvR 1387/02 BVerfGE 114, 258 ; Beschlüsse vom 20. März 2007 2 BvL 11/04 BVerfGE 117, 372 und vom 24. September 2007 2 BvR 1673/03 DVBl 2007, 1435 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 BVerwG 2 C 34.01 BVerwGE 117, 305 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05

    Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
    Dies hätte eine nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit zur Folge, wie die Entwicklung der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zeigt: Mit der Begründung, die Alimentationspflicht sei verletzt, hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster im Rahmen von Klagen auf Gewährung höherer Beihilfen eine "Anwendungssperre" für § 12a BVO NRW ausgesprochen (OVG Münster, Urteil vom 10. September 2007 1 A 4955/00 DVBl 2007, 1297).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

  • VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 480/06

    Beamtenbesoldung - angemessene Alimentation - Urlaubsgeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 5 LA 239/07

    Unteralimentierung eines niedersächsischen Ruhestandsbeamten und seiner Ehefrau;

    Diese Klage kann ebenso wenig gegenüber einer Behörde verfolgt werden wie die seitens der Vorinstanz nicht näher konkretisierten "Feststellungsanträge im vorgenannten Sinne", die im Hinblick auf eine Umdeutung der Leistungsanträge des Klägers der verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterzogen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.7. 2008 - BVerwG 2 C 46.07 - juris, Langtext Rn. 31; OVG LSA, Beschl. v. 6.2. 2009 - 1 L 104/08 -, juris, Langtext Rn. 45).

    Wird geltend gemacht, dass sich das zu geringe Alimentationsniveau aus einer Gesamtschau auf die Versorgungsbezüge und einen abgesenkten Beihilfestandard ergebe, und übergreifen die Leistungsbegehren sowohl die Versorgungsbezüge als auch (hier: kompensatorisch) den Beihilfestandard, dann enthalten sie als ein Weniger das Begehren festzustellen, dass das gewährte oder - wie hier - das einfachrechtlich künftig etwa zu gewährende Nettoeinkommen verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.7. 2008 - BVerwG 2 C 46.07-, juris, Langtext Rn. 30).

    In wirtschaftlichen Notlagen kommen möglicherweise während dieser Geltendmachung vorläufige Zahlungen unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.7. 2008 - BVerwG 2 C 46.07 -, juris, Langtext Rn. 30).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 LA 332/07 - (juris, Langtext Rn. 5) in Übereinstimmung mit einem obiter dictum des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.7. 2008 - BVerwG 2 C 46.07-, juris, Langtext Rn. 29) und im Einklang mit der nunmehrigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen Anhalt (Beschl. v. 6.2. 2009 - 1 L 104/08 -, juris, Langtext Rn. 33) angenommen, dass Art. 33 Abs. 5 GG (a. F.) einen Schutz vor Kürzungen (und Streichungen) von Sonderzahlungen nicht biete, sodass verfassungsrechtlich - ebenso wie in Fällen der Kürzung von Beihilfen - nicht die Wirksamkeit der Kürzungsvorschrift zu problematisieren sei, sondern nur eine entsprechende Korrektur der Gesetze geboten sein könne, die (in Form der von dem Verwaltungsgericht so genannten "Kernalimentation") das Alimentationsprinzip konkretisierten.

    Außerdem bieten die von dem Verwaltungsgericht Braunschweig mit Beschluss vom 9. September 2008 - 7 A 357/05 - (DVBl. 2009, 63 f. - zitiert nach juris, Langtext Rn. 61 ff.) zusammengetragenen Fakten, obwohl sie in erster Linie mittlere Besoldungsgruppen betreffen, Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger, trotz seiner in absoluten Zahlen noch immer recht hohen Versorgungsbezüge, bei Beachtung des gesteigerten Alimentationsniveaus, das er infolge seines vormaligen, sehr hohen Statusamtes beanspruchen kann, in seiner finanziellen Ausstattung greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung heranzuziehender Vergleichsgruppen zurückbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.7. 2008 - BVerwG 2 C 46.07-, juris, Langtext Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2009 - 5 LA 1/07

    Voraussetzungen für die Anforderungen an Darlegung der Zulassungsgründe gem. §

    Ein darauf gerichtetes Vertrauen genießt keinen verfassungsrechtlichen Schutz (BVerwG, Urt. v. 24.7. 2008 - BVerwG 2 C 46.07 -, juris, Langtext Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 332/07

    Zulässigkeit der Kürzung der Sonderzahlung nach § 4 Abs. 1 S. 1

    Stellen Einschnitte in nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützte Besoldungsbestandteile wie die Kürzung der Sonderzahlung die Amtsangemessenheit der Alimentation in Frage, so ist verfassungsrechtlich nicht die Anpassung dieser Besoldungsbestandteile - hier im Sinne einer Aufhebung bzw. einer Nichtanwendung der Kürzungsvorschrift der Sonderzahlung -, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungsgesetze geboten, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.7.2008 - BVerwG 2 C 46.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 24 f. unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 ; und Kammerbeschluss v. 2.10.2007 - 2 BvR 1715/03, DVBl. 2007, 1493 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.2007 - 2 C 46.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,73996
BVerwG, 21.08.2007 - 2 C 46.07 (https://dejure.org/2007,73996)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2007 - 2 C 46.07 (https://dejure.org/2007,73996)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2007 - 2 C 46.07 (https://dejure.org/2007,73996)
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